Die Behandlungskosten werden in der Praxis bar bezahlt und Sie erhalten eine Quittung.
Sollte einmal eine andere Zahlungsweise von Nöten sein, teilen Sie mir dies bei Terminvereinbarung bitte mit. Wir werden sicherlich eine Lösung finden, die beide zu friedenstellt.

Privat- und Zusatzversicherte erhalten selbstverständlich eine Rechnung zur Vorlage bei Ihrer Krankenversicherung.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten der Heilpraktikerbehandlung nicht.
Private Krankenversicherungen bieten Ergänzungstarife an, die auch Heilpraktikerleistungen enthalten können.

Private Krankenversicherungen und private Krankenzusatzversicherungen erstatten die Behandlungskosten beim Heilpraktiker im jeweils vereinbarten Umfang. Dieser kann je nach Versicherungsgesellschaft variieren.

Fragen Sie hierzu vor der Behandlung bei Ihrer Versicherung an, welche Tarife betreffend Heilpraktikerleistungen vereinbart sind. Es besteht die Möglichkeit, dass die Versicherung nur einen Teil der Kosten übernimmt.

Praxis für Naturheilverfahren

Abrechnung

Annette Leandra Krauß - von Czerniewicz
Bei telefonischen Beratungen rechne ich je angefangene Viertelstunde ab.
Kurze Informationen & Terminvereinbarungen oder -änderungen werden selbstverständlich nicht in Rechnung gestellt.

Die naturheilkundlichen Therapieformen verfolgen das Ziel, langfristig Körper, Seele und Geist zu stärken, so dass es durchaus möglich sein kann, dass häufige Arztbesuche mit langen Wartezeiten, Praxisgebühren, etc. in Zukunft auf ein Minimum beschränkt werden können.